Carl Becker wurde am 13. Februar 1885 in Duisburg-Neumühl geboren. Mit seiner Frau Elisabeth bekam er 1922 einen Sohn, Karl-Heinz. Der Elektromonteur Carl wurde erstmals 1938 wegen Verstoßes gegen § 175 RStGB zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.
Im Jahre 1940 kam es zwischen ihm, dem Hausbesitzer auf der Dreikönigenstr. 29 in Krefeld, und einem Mieter zu Streitigkeiten, welche laut Becker in einer Räumungsklage gipfelten. Im Zuge dessen wurde Becker durch diesen Mieter bei der Gestapo denunziert. Ihm wurde vorgeworfen, im August 1940 den Hitlergruß verweigert und Adolf Hitler beleidigt zu haben („Hitler kann mir was Driete“, oder „Hitler kann mich mal driete“, Driet = Dreck).
Das Verfahren gegen ihn wurde im September 1940 eingestellt und der Mieter zog aus, jedoch wurde Becker im April 1941 in U-Haft genommen. Aufgrund erneuter Verstöße gegen § 175 RStGB wurde er im November zu 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus verurteilt.
Auf Befehl Heinrich Himmlers vom 12.07.1940 wurden „Wiederholungstäter“ mit mehr als einem Partner von der Gestapo in „Vorbeugehaft“ genommen. Dies geschah unmittelbar nach der Entlassung Beckers aus der Zuchthaushaft. Er wurde aus Düsseldorf in das KZ Dachau deportiert, wo er im Juli 1943 mit der Nummer 49907 registriert wurde.