Neue Dauerausstellung

» Paragraph 175

Der bereits 1872 in das deutsche Strafgesetzbuch eingeführte § 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Nationalsozialisten verschärfen im Jahr 1935 den Paragraphen und damit die Verfolgung homosexueller Männer drastisch. Viele Männer werden verurteilt, deportiert und ermordet. Die endgültige Abschaffung des Paragraphen und die Aufhebung der Urteile sollte auch nach 1945 noch Jahrzehnte auf sich warten lassen. 

Weitere Informationen zum Ausstellungblock "Paragraph 175":

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Um die neue Dauerausstellung in der Villa Merländer umsetzen zu können, sind wir auf Spendengelder angewiesen. Sie können konkret für unterschiedliche Themenbereiche spenden, um das Thema zu unterstützen, das Ihnen am Herzen liegt. Eine Spendenquittung bekommen Sie von uns per Post zugeschickt – diese können Sie steuerlich geltend machen.

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihren Einsatz für die wichtige Gedenkstättenarbeit hier in Krefeld. 

Spendenkonto:
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Sparkasse Krefeld / BIC: SPKRDE33XXX

» Warum ist der Paragraph 175 ein wichtiges Thema im Rahmen der neuen Dauerausstellung?

Nach § 175 wurden bereits im Kaiserreich homosexuelle Handlungen zwischen Männern bestraft. Während in der Zwischenkriegszeit häufig nur nach Denunziationen ermittelt wurde, entwickelte sich an vielen Orten im Deutschen Reich eine queere Szene. Auch für Krefeld ist eine Ortsgruppe des Bund für Menschenrecht nachweisbar.

Ab der Machtübernahme der NSDAP waren queere Menschen Repressionen ausgesetzt. Und eine Verschärfung des § 175 fühlte 1935 dazu, dass Verfolgungsbehörden wie Kriminalpolizei, Geheime Staatspolizei und Jurist*innen sehr viel größere Spielräume bei der Verfolgung ‘widernatürlicher Unzucht’ hatten. Laut unseren aktuellen Recherchen gehen wir von knapp 200 Menschen aus, gegen die die Gestapo aufgrund von Vergehen gegen § 175 ermittelte. In diese Opfergruppe fallen neben homosexuellen oder bisexuellen Männern Menschen, die sich nicht in eine binäre Geschlechterordnung einordnen ließen, aber auch Personen, gegen die aufgrund von Übergriffen gegen Kinder und Jugendliche ermittelt wurden.

Nach der Anpassung der gesetzlichen Grundlage der Zwangssterilisierung von Berufsverbrechern konnten mehrfach wegen Vergehen gegen § 175 verurteilte Menschen kastriert oder sterilisiert werden. Verschleppungen in Arbeits- und Konzentrationslager sind für diese Opfergruppe im Krefelder Kontext ebenfalls nachweisbar.

Diffamiert, ausgegrenzt, verfolgt und sogar ermordet, haben viele Betroffene nach 1945 nichts über ihr Schicksal berichtet.

Wir geben den Menschen eine Stimme, die ihre Geschichte selbst nicht mehr erzählen konnten.

Die Fokussierung auf diesen Themenbereich im Rahmen der neuen Dauerausstellung soll Kontinuitäten aufzeigen und Schicksale Betroffener aufarbeiten.

Wir sind für Sie da!

  • Privatspende
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  • Veranstaltungen
  • Anlassspenden (Jubiläum, Weihnachten, Geburtstag,…) 

 

Wir unterstützen Sie gerne mit Infomaterial, Vorträgen und Öffentlichkeitsarbeit. 

Sandra Franz

Leiterin der NS-Dokumentationsstätte

Sibylle Kühne-Franken

Vorsitzende

Diese Themenbereiche werden wir außerdem behandeln:

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