Anton Tappesser
Germaniastraße 31

Stolperstein-Geschichten in Krefeld

Das Schicksal von Anton Tappesser

Anton Tappesser kam am 28.07.1906 in Bockum als achtes und jüngstes Kind des Werkmeisters Johann Tappesser und seiner Ehefrau Maria geb. Momm zur Welt. Die Familie war katholisch und wohnte seit 1899 im Haus Germaniastraße 31. Nach der Schule hatte er mehrere Gelegenheitsjobs. In den 1930er Jahren arbeitete er als Zeitungsbote für die nationalsozialistische „Rheinische Landeszeitung“ und wohnte bei seinen Eltern.

1935 wurde Anton Tappesser zum ersten Mal von der Polizei vernommen. Man warf ihm „widernatürliche Unzucht“ vor. Damit waren gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern gemeint. Seit 1872 nach § 175 Reichsstrafgesetzbuch mit Gefängnis bedroht, bezog man sich zunächst bei dem Begriff auf „beischlafähnliche Handlungen“. Die Nationalsozialisten verschärften den § 175 im Juni 1935 dahingehend, dass jegliche „Unzucht“ zwischen Männern, sogar gedankliche Beziehungen ohne Körperkontakt, als „Verbrechen“ bestraft werden konnten. Es drohten bis zu zehn Jahre Zuchthaus, in „schweren Fällen“ sogar die Entmannung. Für die Nationalsozialisten galt die Homosexualität als „Untergrabung des natürlichen Lebenswillens“, da sie den „Fortbestand des Volkes“ gefährden könne. Für nationalsozialistische Ärzte war Homosexualität eine Krankheit, die „geheilt“ werden könne. In der Praxis wurden Homosexuelle zumeist in Konzentrationslager eingewiesen, wo sie als Kennzeichen einen rosa Stoffwinkel tragen mussten (politische Häftlinge einen roten, Zeugen Jehovas einen lilafarbenen, „Berufsverbrecher“ einen grünen, „Asoziale“ einen schwarzen).

Im Februar 1939 wurde Anton Tappesser erneut verhaftet und in das Krefelder Untersuchungsgefängnis eingeliefert. Im März verhörte man ihn eingehend, wobei man ihn auch zu detaillierten Schilderungen seiner Handlungen zwang. Er musste die Namen seiner Partner angeben, zumeist jüngere Männer, die wie er im Bismarckviertel Zeitungen oder Brötchen austrugen. Am 25.05.1939 wurde Tappesser vom Amtsgericht Krefeld zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren wegen Vergehen gegen den § 175 StGB verurteilt. Im Juni 1939 kam er dann in das Gefängnis Wuppertal-Elberfeld.

Nach seiner Entlassung im März 1942 ging Tappesser wieder nach Krefeld und zog in das Haus Alte-Linner-Straße 19. Im Jahre 1944 wurde er zur Wehrmacht eingezogen. Am Kriegsende im Mai 1945 galt Anton Tappesser als vermisst und wurde mit Ablauf des 11.01.1960 für tot erklärt.

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