Niederkrüchten

Das Mahnmal im Grenzwald (Lüsekamp)

Im Grenzwald zwischen Niederkrüchten und Roermond wiederholt sich seit zwei Jahrzehnten jedes Jahr um Weihnachten die gleiche Szene. Deutsche und Niederländer treffen sich zu einer gemeinsamen Gedenkveranstaltung. Sie erinnern daran, dass in der Nähe des Gedenksteins am 26. und 27. Dezember 1944 deutsche Soldaten insgesamt vierzehn Männer aus Roermond erschossen haben. Es handelte sich um zwölf Niederländer, einen Deutschen und einen Polen. Den Opfern im Alter zwischen 16 und 48 Jahren war kein Verbrechen vorzuwerfen. Die meisten hatten nur versucht, sich zu verstecken, weil sie nicht kurz vor dem Kriegsende noch zur Zwangsarbeit in Deutschland herangezogen werden wollten.

Die Männer wurden jedoch verraten. Ein deutsches Standgericht machte ihnen unter Vorsitz des Abschnittskommandanten Major Ulrich Matthaeas den Prozess. Bei der Verhandlung gab es keine Verteidiger und nur eine Strafe: Tod durch die Kugel. Obwohl es wiederholt Bemühungen gab, Major Matthaeas für diesen im Wortsinne kurzen Prozess – vom Prozessbeginn bis zu den Todesurteilen dauerte es ganze 75 Minuten – zur Rechenschaft zu ziehen, kam er ungestraft davon. Als er nämlich 1977 endlich angeklagt werden sollte, hätte man ihn nur wegen Totschlags belangen können. Weil Totschlag inzwischen verjährt war, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Das Mahnmal im Grenzwald von Niederkrüchten

In der Nähe des alten Grenzübergangs bei Maalbroek steht ein riesiger Stein am Rande einer Lichtung. Auf genauen Karten findet sich die Ortsbezeichnung „Lüsekamp“. Vom Wanderweg aus sichtbar ist die Inschrift: „Den Toten zur Ehre – den Lebenden zur Mahnung“. Darunter ist eine Metalltafel mit einer erklärenden Aufschrift. Der Text fasst eine längere und grausame Geschichte aus den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs zusammen:

Als die Gegend um Roermond Ende des Jahres 1944 militärisches Kampfgebiet wurde, übernahm die Wehrmacht das Kommando auch über die Zivilbevölkerung. Eine Maßnahme des Militärs war es, alle Männer zwischen 16 und 60 Jahren zu einer Ausweiskontrolle in die Ortskommandantur zu rufen. Der Sinn wurde nicht mitgeteilt. Aber jeder  konnte ihn sich denken: Die Männer sollten registriert werden, um sie aus dem Kampfgebiet zu entfernen. Die Deutschen hätten dadurch einen doppelten Vorteil gehabt. Sie hätten nicht mehr fürchten müssen, dass der Widerstand in Roermond die Alliierten unterstützt, und sie hätten für die deutsche Rüstungsindustrie zusätzliche Arbeiter gehabt.

In einer Situation, in der das Kriegsende nicht mehr fern sein konnte, trafen die meisten Roermonder eine persönliche Entscheidung. Sie meldeten sich nicht bei der Ortkommandantur. Damit sie nicht von deutschen Soldaten aufgegriffen wurden, versuchten sie, sich zu verstecken. Eine Gruppe von Untergetauchten wurde von einem Nachbarn verraten. Er hoffte, sich dadurch selbst retten zu können. In den folgenden Tagen wurden noch weitere Personen festgenommen. Statt diese Männer (nur eine Frau befand sich unter den Verhafteten) nun nach Deutschland zu schicken, wollte der Abschnittskommandant von Roermond anscheinend ein abschreckendes Beispiel schaffen.

Am zweiten Weihnachtstag fand um 16 Uhr ein Standgericht unter Vorsitz des Majors Ulrich Matthaeas statt. Das Verfahren ging schnell, auch weil die Angeklagten keine Verteidiger hinzuziehen durften. Selbst die fünf Minderjährigen, zwei davon erst 16 Jahre alt, hatten keine Fürsprecher. Gegen viertel nach fünf wurde für dreizehn Angeklagte das Urteil „Tod durch die Kugel“ verkündet. Als erwiesen galt, dass sie dem Befehl der deutschen Ortskommandantur zur Meldung nicht nachgekommen wären, sich deutschfeindlichen Organisationen angeschlossen und versteckt gehalten hätten. Das hatte also für die Todesstrafe gereicht.

Als ob höchste Eile geboten gewesen wäre, sollte das Urteil noch am gleichen Tag vollstreckt werden. Entgegen den auch in der Wehrmacht noch geltenden Vorschriften holte der Abschnittskommandant keine Bestätigung seines Dienstvorgesetzten ein, ein schwerer Formfehler.

Einem Priester wurde keine Möglichkeit zu Einzelgesprächen gegeben. Stattdessen konnte er nur eine Generalabsolution erteilen. Direkt danach mussten zwölf Verurteilte Hacken und Schaufeln schultern. Sie wurden Richtung Grenze in Marsch gesetzt. In der Nähe des Grenzhauses Maalbroek hieß man sie ihr eigenes Grab schaufeln. In Dreier-Gruppen mussten sie sich an den Rand stellen und erschießen lassen. Da das Exekutionskommando aus deutschen Fallschirmspringern nicht alle tödlich traf, gab der verantwortliche Offizier vier „Gnadenschüsse“ auf Männer, die schon im Grab lagen, ab. An die Fallschirmjäger wurde Cognac ausgegeben. Sie schaufelten das Grab zu.

Am nächsten Tag wiederholte sich die gespenstische Szene. Auch der 13. Angeklagte wurde hingerichtet, zusätzlich ein Pole von dem nur der Vorname Franz überliefert ist. Für ihn gab es keine Anklage, kein Gerichtsurteil. Nicht einmal der Name wurde notiert.

Nach dem Krieg führten der Leiter des Erschießungskommandos und der begleitenden Arzt niederländische Ermittler an den Ort des Kriegsverbrechens. Die Leichen wurden gefunden, ausgegraben und ordentlich bestattet.

Die Strafverfolgung verlief schleppend und war auch auf niederländischer Seite von so vielen Pannen begleitet, dass schließlich nicht einmal der verantwortliche Abschnittskommandant zur Rechenschaft gezogen wurde. Die Einstufung als „Totschlag“ hatte letztendlich die Verjährung zur Folge – nur Mord verjährt nie.

Dass die Erinnerung bleibt, dafür sorgt seit 1996 der unübersehbare Gedenkstein. Er wurde auf Initiative von Bürgerinnen und Bürgern aus Niederkrüchten aufgestellt.

Hier finden Sie den Sprechtext „Das Mahnmal im Grenzwald von Niederkrüchten“.

Sprecher: Wolfgang Reinke
Autorin: Dr. Ingrid Schupetta
Dieser Text darf zu privaten Zwecken gerne kopiert werden. Zur Veröffentlichung an anderer Stelle ist das Einverständnis der Autorin einzuholen.

Weiterlesen:
Klaus Marcus, Der Tod im Lüsekamp. Die standrechtliche Erschießung im Grenzwald der Gemeinde Niederkrüchten am 26. und 27. Dezember 1944, in: Heimatbuch des Kreises Viersen 2007 (=58. Folge), Viersen o. D. [2006], S.  202–221.

Eric Munnicks, Van kazemat tot kelderleven: Roermond 1940 – 1945, Roermond, 2007.

Das Mahnmal im Grenzwald (Lüsekamp)
Anschrift des nächsten Parkplatzes: beim Landhotel Cox, Maalbroek 102
6042 Roermond, NL
Wegbeschreibung: Links neben dem Hotel führt auf der deutschen Seite ein Wanderweg in den Wald. Auf einem Wegweiser steht: "Mahnmal Lüsekamp" 500m. Linker Hand kommt nach etwa 10 Minuten eine große Lichtung, an deren Rand der Gedenkstein steht.

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Das Mahnmal ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer zu erreichen.

Für Radwanderer: Das Mahnmal liegt südlich des Knotenpunktes 90.